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Was sind die Anforderung eines Parlamentarischen Untersuchungsverfahrens ?

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages ist ein Instrument der Regierungs- und Verwaltungskontrolle und dient der parlamentarischen Eigeninformation. Die verfassungsrechtliche Grundlage für Untersuchungsausschüsse liegt in Art. 44 GG, und der Gesetzgeber hat eine einfachgesetzliche Grundlage mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) geschaffen. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt es zwei Arten. Die erste Art ist eine  Mehrheitsenquête  (Art. 44 Abs. 1 S. 1 GG, § 1 Abs. 1 PUAG), bei der weniger als ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen können, der jedoch eine Mehrheit (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG) bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag benötigt. Die zweite Art ist eine  Minderheitsenquête  (Art. 44 Abs. 1 S. 1 GG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 PUAG), bei der ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages einen Untersuchungsausschuss beantragt u...

Als Abgeordneter zwischen Fraktionszwang und freiem Mandat

In Deutschland sind Abgeordnete des Bundestages Vertreter des Volkes und Parteimitglieder. Das Grundgesetz verankert in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG das freie Mandat. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages (MdB) ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Gleichzeitig prägt jedoch die parlamentarische Praxis den Fraktionszwang. Innerhalb der Fraktionen werden Positionen koordiniert, politische Mehrheiten gesichert und gemeinsame Strategien entwickelt. Wer sich gänzlich unabhängig verhält, riskiert Isolation oder den Verlust politischer Einflussmöglichkeiten. Die Fraktion fungiert somit als organisatorische Verbindlichkeit, die Mehrheiten sichert und gerade bei Parteien, die in Regierungsverantwortung mit knappen Mehrheiten sind, wie aktuell in der schwarz-roten Koalition, eine elementare Bedeutung hat, um die Gesetzentwürfe der Regierung zu verabschieden. Ein aktuell...

Der Islamismus in Deutschland eine verfassungsrechtliche Einordnung

Deutschland hat ein massives Problem mit Islamismus. Gruppierungen wie "Muslim Interaktiv" propagieren ein Kalifat, die Anwendung der Scharia und die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.  Verfassungsrechtliche Ausgangslage: Art. 4 GG schützt Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Art. 20 Abs. 2 und 3 GG garantieren das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Art. 9 Abs. 2 GG erlaubt das Verbot von Vereinigungen, wenn sie den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Wer ein Kalifat errichten oder die Scharia als übergeordnetes Recht einführen möchte, stellt sich damit klar gegen die Menschenwürde Art. 1 GG, das Rechtsstaatsprinzip Art.20 Abs. 3 GG und das Demokratieprinzip Art.20 Abs. 2 GG In mehreren Bundesländern – allen voran in Nordrhein-Westfalen entstehen Paralleljustiz-Strukturen innerhalb Clans und Großfamilien. Fälle von „Blutgeld“-Zahlungen, familiären Gewaltakten und extralegalen Konfliktlösungen zeigen eine s...