Was sind die Anforderung eines Parlamentarischen Untersuchungsverfahrens ?
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages ist ein Instrument der Regierungs- und Verwaltungskontrolle und dient der parlamentarischen Eigeninformation. Die verfassungsrechtliche Grundlage für Untersuchungsausschüsse liegt in Art. 44 GG, und der Gesetzgeber hat eine einfachgesetzliche Grundlage mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) geschaffen. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt es zwei Arten. Die erste Art ist eine Mehrheitsenquête (Art. 44 Abs. 1 S. 1 GG, § 1 Abs. 1 PUAG), bei der weniger als ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen können, der jedoch eine Mehrheit (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG) bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag benötigt. Die zweite Art ist eine Minderheitsenquête (Art. 44 Abs. 1 S. 1 GG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 PUAG), bei der ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages einen Untersuchungsausschuss beantragt u...