3.062 Seiten. 1 Million Euro. Und eine Frage, die trotzdem offen bleibt
Heute hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ein Gutachten veröffentlicht. Die AfD sei verfassungswidrig. „Nachweislich“, steht in der Pressemitteilung.
Wer hat das Gutachten eigentlich geschrieben?
Die GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte. Gegründet 2015 unter anderem von Malte Spitz, Grünen-Politiker und Bürgerrechtler. Der Vorstand besteht aus sechs Personen, darunter Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner, die einen Podcast namens „Justitias Töchter – Der Podcast für feministische Rechtspolitik“ moderiert, und Prof. Dr. Leonie Steinl, Strafrechtsprofessorin mit Schwerpunkt Hasskriminalität und Völkerstrafrecht.
Das sind Wissenschaftler. Allerdings auch mit einer klar erkennbaren politischen Ausrichtung.
Ein Gutachten ist so unabhängig wie seine Auftraggeber.
Das Geld. Und wer es gegeben hat.
Das Gutachten wurde finanziert durch private Spenden von über 20.000 Menschen – insgesamt über eine Million Euro. Bei der Spendensammlung hat die GFF unter anderem Spenden von Campact erhalten.
Campact ist eine links-progressive Kampagnenplattform mit 4,25 Millionen Unterstützern, der im Jahr 2019 die Gemeinnützigkeit durch den Bundesfinanzhof aufgrund von politischer Kampagnenarbeit entzogen wurde.
Die externe Prüfung – die das Ergebnis nur teilweise trägt.
Das Gutachten wurde von zwei Verfassungsrechtlern gegengeprüft: Prof. Christoph Möllers und Prof. Sophie Schönberger.
Auf Nachfrage räumte Projektleiter Moini ein, Schönberger sei in der Frage der Menschenwürdeverletzungen „kritischer“ gewesen und habe nur einen Teil mitgetragen. Die zur Absicherung herangezogene zweite Begutachtung trägt das Ergebnis also nur partiell.
Der rechtliche Rahmen – und warum er entscheidend ist.
Gemäß Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen, verfassungswidrig.
Klingt trivial. Ist es allerdings nicht?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2017 den Maßstab aufgezeigt. Die Ziele der NPD wurden für verfassungswidrig erklärt. Trotzdem wurde die NPD nicht verboten.
Der Grund: die fehlende Potentialität. Die NPD war zu klein, um die Demokratie wirklich zu gefährden. Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert, die ultima ratio der wehrhaften Demokratie.
Was das Gutachten selbst zugibt – und was dabei untergeht.
Auf den Seiten 18 und 19 stehen die Negativbefunde.
Das Gutachten ist ehrlich genug, sie zu nennen:
Keine NS-Wesensverwandtschaft nachweisbar. Kein Wille zur Abschaffung des Parlamentarismus. Keine hinreichenden Belege für Angriffe auf die richterliche Unabhängigkeit. Behindertenfeindlichkeit ohne rechtliche Konkretisierung. Kein nachweisbarer Remigrationsdruck im Sinne Sellners.
Das sind drei klassische Verbotsindikatoren – alle drei verneint vom Gutachten selbst.
Was das Ergebnis trägt, sind Kopftuchverbot, diskriminierende Familienpolitik auf Landesebene, Abschiebepolitik, Sonderklassen in Sachsen-Anhalt. Reale Probleme. Aber ist das, was Art. 21 Abs. 2 GG meint?
Das Urteil des VG Köln
Wenn bereits die Einstufung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln scheitert (Az. 13 L 1109/25, Beschluss vom 26.02.2026) – dann sagt das etwas.
Denn das Verfassungsschutzrecht und das Parteiverbotsrecht haben unterschiedliche Maßstäbe. Das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie. Es liegt noch eine ganz andere Größenordnung höher als eine nachrichtendienstliche Einstufung.
Wenn schon die niedrigere Hürde gerichtlich nicht gehalten hat – was bedeutet das für die Höhere?
§ 43 BVerfGG – der wichtigste Paragraf, den niemand nennt.
Gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG obliegt es dem Ermessen des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung, einen Verbotantrag zu stellen.
Fazit.
Selbst wenn man eine Verfassungswidrigkeit wie die des Gutachtens der GFF annimmt, stellt sich die demokratietheoretische Frage:
Möchte man wirklich eine Partei verbieten, die fast von einem Drittel der Wähler im Bund gewählt wird ? Eine Partei, die in den ostdeutschen Bundesländern bei den Wahlen im Herbst eine absolute Mehrheit erzielen könnte.
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