Staatsrecht 1 Klausur Wintersemester 25/26

Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag im Jahr 2029 erzielen die A-Partei 25 % der Stimmen, die C-Partei 20 % und die S-Partei 5 %. Nach Abschluss der Wahlergebnisse nehmen die A-Partei und die C-Partei Koalitionsgespräche auf. Am Abend des 12. Januar treten die Parteivorsitzenden von A und C vor die Presse und verkünden, dass sie eine Koalition bilden wollen. Als Kanzlerkandidat wird T aus den Reihen der A-Partei benannt.


Am 15. Januar wird T vom Bundestag mit der erforderlichen Kanzlermehrheit von 316 Stimmen gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten B ernannt. Kurz nach der Kanzlerwahl tritt B vor die Presse und erklärt, die Partei A sei „die einzige Partei, die Deutschland retten könne“. Er fügt hinzu, er habe persönlich A gewählt und unterstütze deren politische Agenda sowie Kanzler T ausdrücklich.


Unmittelbar nach der Regierungsbildung ernennt B auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Politiker F zum Bundesminister der Finanzen. F nimmt sein Ministeramt an, arbeitet jedoch weiterhin als bezahlter Berater für ein international tätiges DAX-Unternehmen und übt in dieser Funktion Einfluss auf die Finanzpolitik des Unternehmens aus. In einer öffentlichen Rede im Bundestag bezeichnet F die Abgeordneten der Fraktion S als „dumme Sozialisten“ und kritisiert deren politische Vorschläge in stark beleidigender Form. Bundeskanzler T und Bundespräsident B verteidigen F öffentlich.


Die Fraktion S sieht ihre Rechte verletzt, da die Äußerungen des Bundespräsidenten B gegen seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verstoßen hätten. Zudem sei die Ernennung des Politikers F zum Bundesminister problematisch, weil F aufgrund seiner Nebentätigkeit Interessenkonflikte aufweise und sein Verhalten im Bundestag mit den Anforderungen an ein Regierungsmitglied unvereinbar sei. Aus diesem Grund reicht die Fraktion S beim Bundesverfassungsgericht form- und fristgerecht einen Antrag ein, mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit sowohl der Äußerungen des Bundespräsidenten als auch der Ernennung des Ministers F überprüfen zu lassen.


Bearbeitervermerk: Prüfen sie ggf. hilfsgutachterlich die Erfolgsaussichten des Antrages


Zusatzfragen: 

  1. Wie wird der Bundespräsident gewählt und woraus ergibt sich das? 
  2. Was ist die Bundesregierung und wie sind die Kompetenzen verteilt?



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