Als Abgeordneter zwischen Fraktionszwang und freiem Mandat
In Deutschland sind Abgeordnete des Bundestages Vertreter des Volkes und Parteimitglieder. Das Grundgesetz verankert in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG das freie Mandat. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages (MdB) ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Gleichzeitig prägt jedoch die parlamentarische Praxis den Fraktionszwang. Innerhalb der Fraktionen werden Positionen koordiniert, politische Mehrheiten gesichert und gemeinsame Strategien entwickelt. Wer sich gänzlich unabhängig verhält, riskiert Isolation oder den Verlust politischer Einflussmöglichkeiten. Die Fraktion fungiert somit als organisatorische Verbindlichkeit, die Mehrheiten sichert und gerade bei Parteien, die in Regierungsverantwortung mit knappen Mehrheiten sind, wie aktuell in der schwarz-roten Koalition, eine elementare Bedeutung hat, um die Gesetzentwürfe der Regierung zu verabschieden. Ein aktuell...